

Förderung von KfW und BAFA schließt auch neue Dacheindeckung ein
Wenn Eigentümer:innen eine Förderung für die Dachdämmung beantragen, können dabei nicht nur die Kosten der Dämmung geltend gemacht werden, sondern auch die Kosten für diese begleitenden Maßnahmen:
- Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
- Erneuerung der Dachlattung
- Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
- Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach, inkl. Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
- Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.
- Erhalt und Neuanlage einer Dachbegrünung
- Änderung des Dachüberstands
- Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
- notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
- Schornsteinkopf neu einfassen (z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidu
Bei einer Dachsanierung / Dacheindeckung können Eigentümer:innen einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
Kombiniert werden kann die BAFA-Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Welche Förderung gibt es für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)?
Sind Dachdämmung und Dacheindeckung dagegen Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, bieten sich die günstigen Förderkredite der KfW an. Im KfW-Programm "Wohngebäude Kredit - 261" ist eine hohe Förderung aus günstigem Kredit plus Tilgungszuschuss möglich. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.
Förderung richtig beantragen
Für beide Förderungen ist ein Energieberater / Sachverständiger Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Die Förderung muss unbedingt vor Start der Sanierungsarbeiten beantragt werden! Alternativ steht der Steuerbonus zur Verfügung.
- Tipp für alle, die nur das Dach neu eindecken und keine Dämmung vornehmen: Sie können die Handwerkerkosten für die Dacheindeckung von der Steuer absetzen.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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